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DDT-Kontamination – 6,5 Mio. EUR Mehrkosten für Sanierung – Kreistag und Aufsichtsrat wurden verspätet informiert

  • CSU und Freie Wähler haben dem DTK-Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Nagler und dem DTK-Geschäftsführer das Vertrauen ausgesprochen, obwohl beide nachgewiesenermaßen den Aufsichtsrat und den Kreistag nur mit erheblicher Verspätung über die festgestellte DDT-Kontamination informiert haben.

Zeitlicher Ablauf wesentlicher Aktivitäten im Zusammenhang mit der Schadstoffsanierung der DTK GmbH, Vorlage Kreistag am 16.02.2000

13./18.10.1999: Eingang Gutachten TÜV vom Staatl. Hochbauamt Weilheim; Bodenbelastung durch Hausstaubmessungen festgestellt (DDT, Lindan etc.)

03.12.1999: Anruf Hr. Rost (EGT) an Hr. Buchner mit Hinweis auf DDT in Decken und Wänden; Einstellung aller Abbrucharbeiten 

06.12.1999: Gutachten EGT; erstmals Belastungen in Wand und Decken bekannt 

07.12.1999: Komplette Einstellung der Baumeisterarbeiten 

08.12.1999: DTK-Aufsichtsrat beschließt den vom geschäftsführer vorgelegten Wirtschaftsplan 2000. Weder Aufsichtsratsvorsitzende noch der Geschäftsführer informieren über die Schadstofffunde und damit verbundene Risiken.

19.01.2000: Information des Kreisausschusses, des Aufsichtsrats und der Presse.

Zeitlicher Ablauf (pdf)

Antrag von SPD, FW, B’90/Grüne, ÖDP, BP (pdf) 

Kreistag, 16.02.2000, Protokoll 

2. c) Antrag SPD, FW, Bündnis 90/ Die Grünen, ÖDP, BP vom 10.02.2000

Gemäß § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung bitten 18 Kreisräte über den Antrag SPD, FW, Die Grünen, ÖDP und BP vom 10.02.2000 namentlich abzustimmen. Ferner bitten sie, über Punkt eins und zwei getrennt zu entscheiden. 

Zuvor erklärt KRin Gröbmaier, dass die Fraktion der Freien Wähler gegen die Anträge stimmen wird. Sie weist jedoch zugleich daraufhin, dass sie und KR Krämmel das Aufsichtsratsmandat so lange ruhen werden lassen, bis sich eine positive Änderung in der Zusammenarbeit abzeichnet. 

KR Krämmel bestätigt dies und erläutert die Entscheidung noch ausführlich. 

Der Landrat verliest den Antrag, wonach der Kreistag den Aufsichtsratsvorsitzenden auffordert, von seinem Posten zurückzutreten. Für eine Neubesetzung ist der Gesellschaftervertrag entsprechend anzupassen. 

Beschluss: 18 : 37 

Der Antrag ist somit abgelehnt. 

Anschließend trägt der Landrat den zweiten Teil des Antrages vor. Demnach ist die Stelle des Geschäftsführers neu zu besetzen. 

Beschluss: 18 : 37 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

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